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Unser Leistungsspektrum

Raichle Service – Mitglied im Bundesverband der Haus- und Betriebstechniker e.V.
Hausmeister ⭒ Reinigung ⭒ Grünanlage ⭒ Winterdienst ⭒ Entrümplung ⭒ Montage ⭒ Instandhaltung ⭒ Entsorgung
"und vieles mehr"
Dienstleistungen
Mitdenken✔️ Planen✔️ Umsetzen✔️
Steuerliche Absetzbarkeit unserer Dienstleistungen (§ 35a EStG)
Unsere Dienstleistungen können gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Paragraph regelt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Privatkundinnen und -kunden haben die Möglichkeit, einen Teil der entstandenen Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abzuziehen. Die Höhe der Steuerermäßigung richtet sich nach der Art der erbrachten Leistung und den gesetzlichen Vorgaben des § 35a EStG.
Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:
Die Zahlung muss unbar erfolgen (z. B. per Überweisung).
Die Rechnung muss die erbrachten Leistungen klar ausweisen.
Rechnung und Zahlungsnachweis sind aufzubewahren und beim Finanzamt auf Verlangen vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkostenanteil begünstigt ist; Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar.
Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar. Bei individuellen Fragen empfehlen wir, sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu wenden.
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